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LEISTUNGSABZEICHEN

ALLGEMEINES

Die Jungmusiker-Leistungsabzeichen
Die Jungmusiker-Leistungsabzeichen (JMLA) bieten jungen Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit, ihr praktisches musikalisches Können unter Beweis zu stellen. Ebenso zeigen sie Wege auf, sich mit den Lernfeldern Musikkunde, Üben und Lernen, Rhythmik und Gehörbildung zu beschäftigen.
 
Die Bläserjugend des Blasmusikverband Mittelbaden e.V. führt zu diesem Zweck mindestens einmal jährlich Prüfungen zum JMLA durch. Grundlage für diese Prüfungen bilden die in der Klausurtagung der Bläserjugend im Bund Deutscher Blasmusikverbände e.V. (BDB) im Januar 2006 verabschiedeten Richtlinien.
 
Die Prüfungen zu allen Leistungsabzeichen bestehen aus einem schriftlich-theoretischen Teil, einem Teil Rhythmik und Gehörbildung sowie einem instrumental-praktischen Teil. Der praktische Prüfungsteil ist dreigeteilt in Tonleiterspiel, Vom-Blatt-Spiel und dem Vorspiel der Werke aus den Literaturlisten. Die jeweiligen Prüfungsinhalte und die genaue Beschreibung aller Prüfungsteile sowie die Prüfungsanforderungen und die entsprechenden Punkteverteilungen sind in den nachfolgend aufgeführten Abschnitten einsehbar. Im Downloadbereich finden Sie die aktuellen Richtlinien und Literaturlisten im PDF-Format


Das Jungmusiker-Leistungsabzeichen kann in
Bronze, Silber und Gold absolviert werden:

Bronze (D1)
Beim Bronze-Abzeichen geht es um die Festigung der musikalischen Grundfertigkeiten. Mit dem Ablegen der Bronze-Prüfung ist die Grundstufe abgeschlossen. Es dokumentiert ein Basiswissen in Musikkunde und dem Lernfeld Rhythmik und Gehörbildung. Im Vordergrund steht der Motivationsgedanke, die positive Verstärkung rangiert vor dem reinen Leistungsprinzip. Jeder Jungmusiker sollte in der Lage sein, die Bronze-Hürde mit guten Ergebnissen zu meistern. Das Musizieren steht bei vielen Jungmusikern noch gleichberechtigt neben anderen außerschulischen Tätigkeiten. Das Bronze-Abzeichen sollte nach einer Unterrichtszeit von 2 bis 4 Jahren abgelegt werden. Veranstalter der Prüfung ist der Verband. Um zur Prüfung zugelassen zu werden sind keine Vorleistungen notwendig. Die Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile erfolgt in den Vereinen. Für die Bereiche Musiklehre sowie Rhythmik und Gehörbildung können von den jeweiligen Bezirken Vorbereitungskurse angeboten werden. Die aktuell geltenden Prüfungsbestimmungen finden Sie im Downloadbereich.

Silber (D2)
Mit dem Silber-Abzeichen wird fortgeschrittenes Musizieren in der gehobenen Mittelstufe bekundet. Beim Vortrag erhält die musikalische Gestaltung und Tonkultur eine höhere Gewichtung. Die rhythmische und spieltechnische Gewandtheit spiegelt eine langjährige Beschäftigung mit dem Instrument wieder.  Ein ganzheitlicher Eindruck wird durch ein gefestigtes Auftreten möglich. Das ästhetische Bewusstsein im Umgang mit Kunst nimmt konkrete Formen an. Die theoretischen Anforderungen und die Inhalte zur Rhythmik und Gehörbildung haben deutlich zugenommen. Gute bis sehr gute Silber-Leistungen können nur durch gezieltes und kontinuierliches Üben und Arbeiten erreicht werden. Für die motivierten Jungmusiker ist die Silber-Prüfung ein stolzer Lohn ihrer geleisteten Arbeit. Auf der Silber-Stufe kristallisiert sich das Musizieren mehr und mehr zur wesentlichen Freizeitbeschäftigung heraus. Die aktuell geltenden Prüfungsbestimmungen finden Sie im Downloadbereich.

Gold (D3)
Das Golden-Abzeichen (D3) ist für besonders motivierte und begabte Jungmusiker geeignet.Hier werden höhere Ansprüche gestellt, die ohne intensive Vorbereitung nur schwer zu bewältigen sind. Erst bei einer bestimmten Mindestanzahl findet der empfohlene Vorkurs und die Prüfung im Verband Mittelbaden statt. Als Mindestalter sind 16 Jahre vorausgesetzt. Außerdem sollte das bestandenes Silberne Leistungsabzeichen mindestens 2 Jahre vorher abgelegt worden sein. Ausnahmen können vom Verband genehmigt werden.

 

NACHPRÜFUNG 

Beim Nichtbestehen der Prüfung kann im darauffolgenden Jahr erneut ein Versuch gestartet werden.Die bestandenen Prüfungsbereiche sind dann noch von Gültigkeit. Es muss also bei einer Nachprüfung innerhalb eines Jahres nur der nicht bestandene Teil nachgeholt werden. Die Anmeldegebühr wird durch den erhöhten Verwaltungsaufwand allerdings ein zweites Mal eingezogen. Wird die Wiederholungsprüfung erst nach dieser Jahresfrist abgelegt, müssen alle Bereiche nocheinmal geprüft werden. Beim JMLA in Gold gelten die Prüfungsteile 2 Jahre!

Bei kurzfristiger Krankheit gibt es folgende Ausnahmeregelung: Der Prüfling kann alle Teilbereiche ablegen, die seine körperlichen Umstände zulassen. Bei Knochenbrüchen, Mundverletzungen etc. kann auch nur die theoretische Prüfung abgenommen werden. Zusätzlich muss zeitnah ein ärztliches Attest vorgelegt werden! Die fehlenden Prüfungsbereiche können dann etwas später in einem Nachbarverband geprüft werden. Besteht ein Prüfling in diesem Fall nachträglich ein Abzeichen, so wird ihm die Nadel/Urkunde vom Verband Mittelbaden verliehen! Die Anmeldung zur Nachprüfung kann nur mit Genehmigung des Verbandes erfolgen.

Falls ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden hat und sich in einem anderen Verband nochmals prüfen lässt, wird die Nadel/Urkunde nicht vom Verband Mittelbaden verliehen, sondern vom prüfenden Verband.


HINWEISE ZU DEN LEISTUNGSABZEICHEN

Die Anmeldung muss unbedingt fristgemäß abgegeben werden. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Einige Tage vor der Prüfung werden dem Vorstand Ihres Vereines die Einteilungen zur praktischen Prüfung zugesandt.

Die Theorieprüfung wird in Gruppen abgelegt (ca. 25 Prüflinge). Den Zeitpunkt der Theorieprüfung kann der Prüfling aus den Prüfungsplänen selbst aussuchen. Wir bitten jedoch um Flexibilität, da die Gruppen nicht beliebig groß sein können. Von allen Vortragsstücken müssen zur Prüfung zusätzliche Exemplare für die Prüfungskommission mitgebracht werden.

In der praktischen Prüfung wird die Anwesenheit des Ausbilders oder eines anderen kompetenten Ansprechpartners als selbsverständlich vorausgesetzt. Schlagzeuger bekommen ein kombiniertes Schlagzeug, Pauken und ein Stabspiel gestellt.

Die Ergebnisse werden dem Vereinsvorstand spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin zugesandt. Telefonisch werden keine Ergebnisse bekanntgegeben! Falls ein Prüfling in der Praxis-Prüfung nicht die notwendigen 4 (Bronze, Silber) bzw. 3 (Gold) Vortragsstücke dabei hat, kann die Prüfung nicht mehr abgelegt werden!


LEHRMITTEL

Nachstehend finden Sie zum Download bereitgestellte Dokumente

Kooperation_Schule_Verein.pdf

Aufsichtspflicht-Sexualstrafrecht-Fallbeispiel.pdf


PROTOKOLLE

Nachstehend finden Sie zum Download bereitgestellte Dokumente

2008-10-19_Anwesenheitsliste.pdf

2008-10-19_Protokoll.pdf

2008-03-16_Protokoll_Verbandsjugendleitersitzung.pdf

2010-02-28_Protokoll-Anwesenheitsliste_Verbandsjugendleitersitzung.pdf